In den Vereinbarungen des Klimaschutzgesetzes sind verbindliche Klimaziele für die einzelnen Sektoren vorgesehen. Verkehr, Industrie und Gebäude sowie Energie-, Land- und Abfallwirtschaft sollen künftig weniger CO2 ausstoßen. Zu den Maßnahmen gehören neben der geplanten CO2-Bepreisung auch eine stärkere Förderung von E-Mobilität, günstigere Bahntickets sowie ein Ausbau von Schiene und öffentlichem Nahverkehr.
Ziel der Bundesregierung ist eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 55 Prozent bis 2030 und ein treibhausgasneutrales Deutschland bis 2050. Dazu sollen auch der Kohleausstieg, ein schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien sowie ein verstärkter Schutz von Wäldern und Mooren beitragen. Auch in der Tierhaltung soll eine Emissionsminderung erfolgen.