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- Die UN-Dekade Biologische Vielfalt
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Die Änderungen in den Gesetzen sollen „die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes“ vereinen, so Peter Hauk, Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ergänzend erklärt Umweltminister Franz Untersteller: „Die novellierten Gesetze sind zukunftsweisend. Wir bringen Naturschutz und Landwirtschaft näher zusammen, und wir stärken gleichermaßen sowohl biologische Vielfalt als auch bäuerliche Landwirtschaft.“
Der Gesetzesentwurf beinhaltet weniger Einschränkungen und Verbote, sondern vor allem Förderungen und Unterstützungen. Alleine in den Jahren 2020/21 sollen rund 62 Mio. Euro für Maßnahmen bereitgestellt sowie 20 neue Stellen in der Beratung zum Pflanzenschutz und zum Ökolandbau geschaffen werden.